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AGB

Torsten Thomas | Allgemeine Geschäftsbedingungen | AGB | gültig ab 01.02.2023 

 

1. Geltung

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen Torsten Thomas (Saxofonist), im folgenden „Künstler“ genannt und den Vertragspartnern, im folgenden „Kunde“ genannt für die von Torsten Thomas angebotenen Leistungen.
Diese Leistungen sind Aufführung von Live-Musik, zur Verfügung stellen von Tonträgern, Tontechnik und Lichttechnik, im Folgenden „technische Anlage“ genannt. 

2. Vertrag

Verträge zwischen Kunde und Künstler können schriftlich (Brief, Fax, E-mail) und mündlich geschlossen werden. Angebote des Künstlers sind freibleibend bis die Annahme des Vertrages durch Torsten Thomas bestätigt wird. Der Vertragsabschluss verpflichtet zu einer Anzahlung in Höhe von 25% der Gage. 

3. Technische Anlagen 

Aufbau, Abbau und Bedienung der Technischen Anlage des Künstlers erfolgt nur vom Künstler selber. Für Schäden aller Art haftet der jeweilige Verursacher. 

3. Rücktritt des Kunden 

Im Falle eines Rücktritts seitens des Kunden werden folgende Stornierungskosten fällig: 

-Ab Vertragsabschluss: 25 % der Gage zzgl. Ust.
-Ab 6 Wochen vor dem Veranstaltungsdatum: 50 % der Gage zzgl Ust.
-Ab 2 Wochen vor dem Veranstaltungsdatum: 100 % der Gage zzgl Ust. 

Für den Zeitpunkt des Rücktritts gilt der Zeitpunkt des Eingangs beim Künstler. Soweit der Rücktritt des Kunden mit einem neuen Vertragsabschluss in Form einer Terminverschiebung einhergeht, werden die Stornierungskosten angerechnet. 

4. Rücktritt des Kunden – Sonderfall „Corona / Pandemie“: 

Bei gesetzlichem Veranstaltungsverbot kann der gebuchte Termin innerhalb eines Jahres zu gleichen Konditionen nachgeholt werden. Nachholtermine an bereits vom Künstler anderweitig verbuchten Terminen können nicht berücksichtigt werden. Geleistete Vorauszahlungen werden beim Nachholtermin angerechnet. Kommt kein Nachholtermin zustande, werden die Vorauszahlungen einbehalten. 

5. Rücktritt seitens des Künstlers 

Bei schwerer Erkrankung des Künstlers erlischt der Vertrag beiderseits verpflichtungsfrei, Vorauszahlungen werden erstattet. Der Künstler verpflichtet sich zur Kontaktvermittlung zu anderen Künstlern mit ähnlichem Leistungsangebot. 

6. Abbruch der Veranstaltung 

Bei vorzeitigem Abbruch einer Veranstaltung (auch durch höhere Gewalt) behält sich der Künstler die Berechnung des vollen vereinbarten Preises vor. Eine bereits begonnene Darbietung oder Veranstaltungsdurchführung kann vom Künstler aus wichtigem Grund sowie bei Unzumutbarkeit beendet werden. Diese liegt vor, wenn die Gefährdung der technischen Anlage oder der Person des Künstlers besteht oder zu befürchten ist. 

7. Abgaben

Alle für GEMA, GVL und KSK anfallenden Gebühren werden vom Kunden getragen und von diesem direkt an die GEMA, GVL und KSK abgeführt.
Hinweis: Private Veranstaltungen im Familien- oder Freundeskreis, z. B. Geburtstagsfeiern und Hochzeiten sind nicht öffentlich und unterliegen keiner Vergütungspflicht der GEMA. Im Zweifelsfall ist Kontakt mit der GEMA aufzunehmen. 

8. Gerichtsstand und Salvatorische Klausel 

Gerichtsstand ist Köln. Mündliche Absprachen sind nicht getroffen. Sollte sich eine der hier verwendeten Absprachen als ungültig erweisen, behält der verbleibende Vertrag seine Gültigkeit.


Und das Wichtigste - Die Vertragspartner verpflichten sich stets zu lösungsorientierter Zusammenarbeit.

 

Torsten Thomas | Lorenzstraße 1 | 50679 Köln | Mobil:. 0163 5552692 | www.torstenthomas.de | AGB | Stand 01.02.2023

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